Sozialversicherung


Die Sozialversicherungsstruktur in der Schweiz scheint auf den ersten Blick etwas unübersichtlich. Da gibt es unterschiedliche Gesetze, die verschiedene Versicherungen betreffen, seltsame Abkürzungen und Begrifflichkeiten, auf die man immer wieder trifft. Kurz gesagt, es herrscht erst einmal etwas Verwirrung.
Für alle, die sich etwas aus dieser Verwirrung herauswinden wollen, hier ein paar Begriffe und Erläuterungen, wie sie beispielsweise auf Lohnabrechnungen zu finden sind.

Übersicht Sozialversicherung

Begriff

Erläuterung

AHV
Alters- und 
Hinterlassenenversicherung 
(Gesetz: AHVG)
  • soll Existenzgrundbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alter oder Tod decken (Altersrente, Witwen- und Waisenrente) 
  • Beitragspflicht besteht für alle Erwerbstätigen (sowohl Unselbständigerwerbende als auch Selbständigerwerbende) 
  • Prinzip: Umlageverfahren ohne Kapitalanlage (Kapitaläufnung 1); 
  • (Erste Säule)
IV
Invalidenversicherung 
(Gesetz: IVG)
  • bezweckt (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben von Personen, die durch Geburtsgebrechen, Krankheits- oder Unfallfolgen behindert sind; Berentung erfolgt erst, wenn dies nicht möglich ist
  • obligatorischer Beitrag, erfolgt zusammen mit der AHV
EL
Ergänzungsleistungen 
(Gesetz: ELG)
  • wer bedürftig ist (z.B. wenn Renten nicht ausreichen), hat Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen (zusätzliche Rente)
  • Durchführung: Kantone (Subventionen vom Bund)
KV
Krankenversicherung 
(Gesetz: KVG)
  • Schutz bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft
  • Deckungen durch Prämien und Bundesaufwendungen
  • obligatorisch seit 01.01.1996 
  • "Privatversicherungen"
  • weitere Informationen
Unfallversicherung 
(Gesetz: UVG)
  • Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen gesundheitliche, wirtschaftliche und immaterielle Folgen von Unfällen versichert 
  • Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber 
  • Prämien für Nichtbetriebsunfälle (NBU) können den Arbeitnehmern belastet werden
ALV
Arbeitslosenversicherung 
(Gesetz: AVIG)
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und Insolvenz des Arbeitgebers; auch Finanzierung von "Präventivmassnahmen"
  • Beitragspflicht besteht für alle Unselbständigerwerbende 
    (Selbständigerwerbende können sich nicht versichern)
  • Anspruchsberechtigung besteht nach gewisser Mindestbeitragszeit oder wenn Befreiung der Beitragspflicht aus bestimmten im Gesetz genannten Gründen nachgewiesen ist
BV(G)
Berufliche Vorsorge 
(Gesetz: BVG)
  • soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen
  • ab bestimmten Einkommen für Unselbständigerwerbende beitragspflichtig 
  • Leistungen bauen auf den Leistungen der AHV auf 
  • Risiken Tod und Invalidität sind versichert, gleichzeitiger Aufbau einer Altersvorsorge 
  • Alterskapitalien werden real gespart (Akkumulationsprinzip, Kapitaldeckungsverfahren) 
  • Abwicklung über Pensionskassen: Kassen des privaten Rechts (überwiegende Mehrzahl) sowie Kassen des öffentlichen Rechts 
  • (Zweite Säule)
Militärversicherung 
(Gesetz: MVG)
  • Versicherung gegen Unfall und Krankheit bei Militär- oder Zivildienst (auch Jugend- und Sportkurse)
  • keine Beitragspflicht, Finanzierung aus Bundesbudget
Erwerbsersatzordnung 
(Gesetz: EOG)
  • ersetzt Teil des Verdienstausfalls von Personen, die Militär- oder Zivildienst leisten 
  • Beiträge leisten alle, die AHV/IV-Beiträge entrichten
weiteres

(1: das Wort "Äufnung" gibt es wirklich, es heisst soviel wie: Anlegung, Bildung, Sammlung)

Zwischen den diversen Zweigen der Sozialversicherung bestehen Nahtstellen. Je nach Fall kann die eine oder andere Versicherung einspringen. Es ist auch möglich, dass verschiedene Versicherungen gleichzeitig Leistungen erbringen.
Wer sich für Einzelheiten interessiert, sollte die entsprechenden Gesetzestexte studieren, bei den Versicherungen nachfragen bzw. sich einen Ratgeber (z. B. das Buch, aus dem diese Informationen hier stammen) besorgen.

Erwähnenswert ist jedoch noch, dass ein "Überversicherungsverbot" besteht. D. h. niemand soll durch Eintritt eines Versicherungsfalles einen Versicherungsgewinn erzielen und somit schliesslich mehr Einkommen erhalten als ohne Schadensfall.

Wer sich für weitere Details und Informationen interessiert, sollte unbedingt mal auf der Homepage des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) vorbeischauen.

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Weitere Abkürzungen, die einem schon mal begegnen können:


Altersvorsorge - das "Drei-Säulen-Konzept"

Die Altersvorsorge in der Schweiz baut auf drei Säulen auf. Neben staatlicher Vorsorge (AHV,  Erste Säule) und beruflicher Vorsorge (BVG, Zweite Säule) gibt es eine Dritte Säule zur Sicherung des Einkommens im Alter, die (freiwillige) private Vorsorge.

Die Dritte Säule

Diese Dritte Säule wird wiederum unterteilt in die Säule 3a und Säule 3b. Säule 3a betrifft gebundenes Sparen im Rahmen der beruflichen Vorsorge, Säule 3b das individuelle Alterssparen.

Säule 3a (die eigentliche "Dritte Säule")

Säule 3b


 

Drei-Säulen-Konzept

  Erste Säule Zweite Säule Dritte Säule
Ziel Existenzsicherung Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Individuelle Ergänzung
Durchführung Staatliche Vorsorge  Berufliche Vorsorge  Private Vorsorge 
Gesetzes-
grundlagen
- AHV / IV 
- Ergänzungs-
  leistungen (EL)
- BVG
- Überobligatorische 
  Vorsorge
- gebundene Vorsorge (3a)
- freie Vorsorge (3b)

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Quelle
STAUFFER, H.-U. (1995): "Pensionskasse: Das Beste daraus machen!", Unionsverlag Zürich


weitere Infos

Weitere Literaturhinweise zur Sozialen Absicherung findet ihr beim Lesestoff.

im Netz:

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) informiert über alle Sozialversicherungen aus seinem Verantwortungsbereich. Dazu gehören z. B. AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), BV (Berufliche Vorsorge) oder auch Infos zu Familienfragen.
Die Homepage ist recht umfangreich, weshalb sich dort im Laufe der Zeit gewiss noch viele gute Infos abrufen lassen ...

Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann man sich ausgiebig zum Thema KV (Krankenversicherung) informieren.

Die Seite "Ratgeber Sozialversicherung" des BSV ist ebenfalls äusserst informativ und ergiebig.

Desweiteren informiert die Finanzdirektion des Kantons Bern sehr ausführlich über die berufliche Vorsorge (BV) sowie die Säule 3a.

Und wen es interessiert, was mit der Säule 3a nach Rückzug in sein EU-Heimatland geschieht, kann sich dazu (wie auch über viele andere Themen) in unserem Forum informieren.

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