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Rund ums Auto - Import


Import als Übersiedlungsgut

Beim Umzug in die Schweiz ist das Auto bei Grenzübertritt genauso wie der restliche Haushalt als Umzugsgut zu deklarieren. Es ist empfehlenswert, das Kraftfahrzeug auf einem separaten Vordruck des Abfertigungsantrages für Übersiedlungsgut durch den Zoll zu bringen.

Bei der Einfuhr als Übersiedlungsgut ist folgende Bedingungen zu erfüllen:

Wird diese Bedingung nicht erfüllt, sind auf das Fahrzeug Abgaben zu entrichten, auch nachträglich.

Infos beim Schweizer Zoll:

Vermeiden von Abgaben (Automobilsteuer und Mehrwertsteuer)

Erbringung eines Halternachweises: "Vor der Übersiedlung in die Schweiz bin ich sieben Jahre lang das Auto gefahren, zugelassen war es in dieser Zeit auf meine Eltern, damit die Versicherungsprämie auf einem niedrigen Niveau lag." Kann man nun eine schriftliche Bestätigung der Eltern vorlegen, dass man das Fahrzeug während der letzten Jahre an den Nachwuchs vergeben hat, erkennt der Schweizer Zoll diesen als den tatsächlichen Fahrzeughalter an.

Allgemeine Zollbefreiung: Man kann eine aufschiebende Zollbefreiung (Bewilligung 15.30) bei Grenzübertritt beantragen und erhält dann ein sogenanntes "Zollkennzeichen". Diese Kennzeichen haben neben der Nummer ein "Z" auf dem Schild zusammen mit einem Ablaufdatum. Wer vor Ablauf dieser zwei Jahre den Wagen wieder in sein Heimatland zurückbringt, muss dann keine Abgaben in der Schweiz zahlen. Nach diesen zwei Jahren fallen jedoch entsprechende Abgaben an.

Hinweis:
Es ist keine Ausnahmeregelung bekannt. Bei einem "neuen" Gebrauchtwagen, weil z.B. das alte Auto in die ewigen Parkgründe abgefahren ist, sollte eine Chance bestehen, durch ein klärendes, persönliches Gespräch mit dem zuständigen Zöllner, eine Abgabenfreistellung zu erwirken. Bei echten Neufahrzeugen, also erster Halter und bei einem Fahrzeugalter von unter sechs Monaten, existiert nicht der Hauch einer Chance.

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Import als Neukauf

Kauft man sich ausserhalb der Schweiz ein Neufahrzeug, so hat man den Wagen bei Einfuhr in die Schweiz zu verzollen. Hierbei fallen folgende Sätze an:

Vermeiden von Abgaben

Der Zollansatz von CHF 15.00 pro 100 kg entfällt, wenn man einen Ursprungsnachweis erbringen kann (Neufahrzeuge aus der EU sind präferenzbegünstigt). Den Ursprungsnachweis gibt es zum einen als Aufdruck auf der Rechnung oder als Zollformular EUR.1, einen von beiden sollte der Autohändler erbringen können.

Automobilsteuer und Mehrwertsteuer sind unumgänglich.

Weiterführende Links:
in Überarbeitung

 

Zum Thema Import/Export gibt es auch einen Erlebnisbericht von Tim:

ErlebnisberichtVom Golf zum Passat - eine kleine Import- und Exportgeschichte

Auch Johannes hat sich wahnsinnige Mühe gemacht, und seine Erfahrungen auf seiner Homepage online gestellt. Danke :-)

noch eine umfangreiche DokumentationAutoexport von Deutschland in die Schweiz

Stefanie, die - nachdem sie schon eine Weile in der Schweiz lebte - das Auto ihrer Eltern übernommen und in die Schweiz überführt hat, hat uns im April 2015 einen sehr ausführlichen Erfahrungsbericht darüber zugesandt, den wir veröffentlichen dürfen. Vielen Dank dafür!
Ich habe aus dem Dokument ein pdf generiert, das ihr downloaden könnt:

noch eine umfangreiche DokumentationBericht Überführung eines gebrauchten Autos in die Schweiz (pdf, ca. 50 kB)

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