Über Geld spricht man nicht?


Vorwort

Irgendwann einmal habe ich - auf einem meiner Surf-Ausflüge - gelesen, dass es den Schweizern wohl besonders schwer fällt, über Geld zu reden. (Das folgende Zitat stammt von einer Schweizer Homepage)

"Fragen Sie mal einen flüchtig Bekannten, wieviel Geld er verdient. In der Schweiz werden Sie sogar bei guten Bekannten auf Granit beissen und ein geheimnisvoll-nichtssagendes Lächeln ernten. Voll ins Fettnäpfchen: Über Geld redet man nicht! Du Depp!!!

Diagnose: Die Schweizer haben ein Riesenproblem, über Geld zu sprechen. Denn sie denken: Wer wenig verdient, ist ein schlechter, wer viel verdient, ist ein guter Mensch. Und weil wir Schweizer ja alle zuwenig verdienen, zumindest verglichen mit Billy, sind wir alle schlechte Menschen. Ein tiefes Gehalt preiszugeben, ist obermegapeinlich. Deshalb arbeiten wir auch so viel. Das schlechte Ge-wissen! Ein Supergehalt zuzugeben, ist ebenfalls äusserst peinlich, denn es zeigt, wieviel besser man ist als all die andern. Deshalb lieber bedeutungsvoll lächeln und so tun, als sei man mindestens Erbe einer Bank, was in der Schweiz ja eh meistens der Fall ist.

Und dann erst noch ein Gehalt zu verhandeln. Oh Gott, peinlich, peinlich, ach wie peinlich, all das."

Natürlich haben nicht nur die Schweizer dieses Problem. Und es geht auch nicht immer um Gehaltsfragen, über die nicht geredet wird. Wir haben das Gefühl, dass auch Informationen über andere (Geld-) Angelegenheiten eher nur spärlich fliessen. Und fast immer muss man selber die Initiative ergreifen, um Informationen - woher auch immer - zu bekommen.

Deshalb haben wir hier mal zusammengetragen, was wir diesbezüglich bislang selber so erlebt und an Informationen gesammelt haben ...

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Gehalt

(und was davon übrig bleibt)

Natürlich werden wir den landesüblichen Gepflogenheiten folgend hier nicht über die konkrete Höhe von Gehältern reden. Dazu kennen wir uns auch viel zu wenig in diesem Gebiet aus. Das soll uns aber nicht daran hindern, euch mit ein paar Infos und Tipps zu versorgen.

Will man in der Schweiz arbeiten, stehen früher oder später Gespräche über Entlohnung / Gehalt ins Haus. Tipps zu eventuell anstehenden Gehaltsverhandlungen (nicht nur für die Schweiz brauchbar) findet man bei der Schweizer Personalberatung Navigas AG. (Alles sehr humorvoll aufbereitet, aber ernst gemeint. Bsp. siehe Zitat oben.)

Will man erfahren, wie eigene Gehaltsvorstellungen sich in Relation zu anderen Gehältern verhalten bzw. was andere so bekommen, kann man bei Jobpilot einen "Gehaltstest" machen.

Bei der Höhe des Gehaltes, sollte man nicht den Fehler begehen, die Schweizer Franken in EUR bzw. umgekehrt umzurechnen. Früher (vor Finanz- und Euro-Krise) konnte man eine ganz grobe Faustformel anwenden: man sollte von vornherein als Gehalt (unserer damaligen persönlichen Einschätzung nach) etwa das doppelte in CHF bekommen, was man z. B. in Deutschland in EUR erwarten würde (Beispiel: EUR-Gehalt: 40.000 EUR => kalkuliertes CHF-Gehalt: 80.000 CHF). Diese 2:1 - Rechnung (die je nach Branche, Berufszweig, Qualifikation etc. natürlich immer schon ganz anders ausfallen konnte) geht heutzutage so nicht mehr auf.
Trotzdem weiss man - wenn man erst einmal in der Schweiz lebt - schnell, warum man nicht einfach umrechnen darf.

Denn die Mieten in der Schweiz sind - selbst in ländlichen Gegenden - in der Regel recht hoch (in Kantonen mit günstigen Steuersätzen meist höher). Da sind schnell mal bis 2.000,- Franken und mehr (je nach Wohnungsgrösse und Wohnort) im Monat weg. Und auch Lebensmittel sind (oft deutlich) teurer als in Deutschland. Auch hierfür wird man - je nach persönlichen Vorlieben und Ansprüchen - viel oder noch mehr Geld los.

Die Lohnsteuer und Sozialabgaben treffen einen dagegen nicht besonders hart. Sie sind natürlich abhängig von der Höhe des Gehalts sowie von dem Kanton, in dem man wohnt.
Vom Gehalt gingen zum Beispiel bei uns (damals, als wir noch quellensteuerpflichtig waren), in unserem Kanton, insgesamt ca. 25-30% als Sozialabgaben und Quellensteuer ab. Das ist deutlich weniger als die Summe an Lohnsteuern und Sozialabgaben in Deutschland wäre.

Was bei der monatlichen Lohnabrechnung an Beiträgen für Sozialabgaben von einem bestimmten Gehalt (in Bezug auf Geschlecht und Alter) abgezogen wird, könnt ihr über ein Formular beim KMU-Ratgeber des BSV (= Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen des Bundesamtes für Sozialversicherung) ausrechnen lassen (gute allgemeine Übersicht hier: Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV). Wenn ihr dann noch die Quellensteuer abzieht, wisst ihr, was ihr in etwa netto ausgezahlt bekommt.

Zusätzliche monatliche Kosten sind Krankenversicherungsprämie, die man ja - pro Person - selber zahlt, sowie Strom und evtl. TV-Kabel-Gebühren. Darüber hinaus sollte noch was zum Sparen übrig bleiben. Denn da gibt es ja noch die jährlichen Versicherungsprämien, die irgendwann gezahlt werden wollen, evtl. Zahnarztkosten zu bestreiten oder Rücklagen für die "dritte Säule" zu bilden ...

Wir glauben, dass man auch in der Schweiz wohl nur mit einem Top-Job "Geld scheffeln" kann. Denn ein normales Gehalt verschwindet irgendwie genauso schnell wie in Deutschland. Allerdings ist der Freizeit-Wert hier deutlich höher als in good old Germany (zumindest für uns). Man lebt sozusagen (fast) "im Urlaub",- und wer kann das schon von sich behaupten?

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Steuern - allgemeines

Zuständig für die Steuern ist das jeweilige Kantonale Steueramt. Eine Linkliste zu den Kantonalen Steuerverwaltungen/Verwaltungen hilft beim Auffinden von Informationen eines bestimmten Kantons weiter.

Informationen und Texte zum Schweizerischen Steuersystem kann man sich bei der Informationsstelle für Steuerfragen als einzelne pdf-Dateien downloaden.

Wer sich mit dem Schweizer Steuerrecht auseinandersetzen will (oder muss :-), findet bei Swiss-Tax eine Linksammlung zu den Steuergesetzen, Steuerverwaltungen, Steuerentscheiden usw. von Bund und einzelnen Kantonen. Desweiteren gibt es verschiedene Steuer-Tipps sowie ein Diskussionsforum, in dem man Fragen stellen kann ...

Zwar gibt es - natürlich mal wieder - von Kanton zu Kanton Unterschiede bei der Besteuerung, aber grundsätzlich wird es in allen Kantonen ähnlich ablaufen. Und die Homepages von einigen Kantonen sind diesbezüglich äusserst umfang- und lehrreich:

Welche Steuern einen als Privatperson betreffen, erfährt man beim kantonalen Steueramt St. Gallen. Hier kann man sich auch diverse Merkblätter runterladen. Die Angaben gelten zwar primär für den Kanton St. Gallen, aber in den anderen Kantonen wird es ähnlich aussehen.

Über die Besteuerung von "Unselbständigerwerbenden" informiert auch der Kanton Luzern ausführlich.

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verschiedene Steuern

Im Laufe des Aufenthaltes in der Schweiz wird man nach und nach mit verschiedenen Steuern konfrontiert. Glücklicherweise streifen einen meist nur irgendwelche Begriffe, die man nicht unbedingt versteht oder verstehen muss. Da gibt es beispielsweise Bundessteuern, Kantonale Steuern, Mehrwertsteuern, Quellensteuern, Verrechnungssteuer, Vermögenssteuern, Einkommenssteuern, und und und. Den Durchblick haben wir da auch (noch lange) nicht.
Manchmal ist man aber auch persönlich von irgendeiner Steuerart betroffen. Deshalb sei hier erst einmal das aufgelistet und erzählt, was uns persönlich so untergekommen ist.

Quellensteuer

Dem Thema Quellensteuer haben wir schon seit geraumer Zeit eine eigene Seite gewidmet.

Verrechnungssteuer

Spätestens wenn die Hausbank einem den Jahresabschluss vom eigenen Konto zusendet, fängt man an, sich zu wundern. Gehen doch von den (bescheidenen) Zinsen nochmals 35% als sogenannte "Verrechnungssteuer" ab.

Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer (ist also ebenfalls eine "Quellensteuer" und taucht manchmal auch unter diesem Begriff auf) auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens (insb. Zinsen, Dividenden), auf Lotteriegewinnen sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen. In erster Linie soll mit ihrer Hilfe die Steuerhinterziehung eingedämmt werden. Denn will man sie zurückerhalten, muss man als Steuerpflichtiger den Behörden die mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte und Vermögenserträge sowie das Vermögen, auf dem die steuerbaren Gewinne erzielt wurden, angeben.
Ein Dossier zum Download (pdf, ca. 118 KB) zum Thema Verrechnungssteuer gibt es bei der Informationsstelle für Steuerfragen.

Und dann liest oder hört man man - irgendwann, irgendwo - (falls die Bank es versäumt hat, einen bei Kontoeröffnung oder wann auch immer, zu informieren), dass man die Verrechnungssteuer mit der Steuererklärung zurückfordern kann.

Aber halt: B-Aufenthalter machen doch gar keine Steuererklärung (ausser vielleicht diejenigen , die über ca. 120.000,- CHF Jahresverdienst ihr eigen nennen dürfen).

Also, was tun? Schliesslich muss es auch für den B-Aufenthalter die Möglichkeit geben, seine einbehaltene Zinsen zurück zu bekommen.

Man geht deshalb zur kantonalen Steuerverwaltung/Steueramt und lässt sich einen Antrag zur "Rückerstattung für Verrechnungssteuer" geben. Dieses füllt man nach besten Wissen und Gewissen aus, fügt die geforderten Bank-Belege dazu, gibt es ab und braucht dann nur noch auf die Rückerstattung zu warten ...

... dachte ich mir so. Aber das wäre ja doch zu einfach gewesen. Beim Steueramt gab es erst einmal etwas Verwirrung als ich nach einem entsprechenden Formular gefragt habe. Scheinbar trauen sich nur wenige bis keine B-Aufenthalter in die Nähe des Schalters. Schliesslich kannte sich wohl doch jemand aus und hat mir neben dem passenden Formular auch noch eine Steuererklärung (!) in die Hand gedrückt. Die müsse man, wolle man die Verrechnungssteuer zurückhaben, auch ausfüllen. Weil die Zinserträge (u. ä.) ja erst mal auf das Einkommen draufgerechnet und mit versteuert werden müssen, den Rest kriegt man dann zurück.

Tja, da sass ich damals dann mit diesem wunderschönen Steuererklärungsformular und überlegte, ob wir den ganzen Aufwand überhaupt betreiben sollten, nur um ein paar Franken zurück zu bekommen. Vor allem weil vergessen wurde, uns die "Wegleitung" zum Ausfüllen der Steuererklärung mitzugeben (die hatte ich schliesslich - 32-seitig - im Internet gefunden) und ausserdem wusste ich doch gar nicht, was bei "kantonalen Steuern" und "direkten Bundesseteuern" einzutragen gewesen wäre. Diese Unterscheidung gibt es nämlich bei den Quellensteuern, die jeden Monat vom Lohn abgezogen wurden, nicht!

Rückblick:
Inzwischen (mit C-Bewilligung) sind die Zeiten der Quellenbesteuerung für uns vorbei - und somit ist auch das Problem der Verrechnungssteuer-Rückerstattung vom Tisch. Das mit der Steuererklärung (für die Rückerstattung) hatten wir aber dennoch zweimal durchgezogen. War eine prima Übung für den "Ernstfall", d. h. die ordentliche Veranlagung mit ganz normaler Steuererklärung, die nun jährlich ansteht ... und ein bisschen Geld haben wir dabei ja auch zurückbekommen :-).

Ach ja: in anderen Kantonen als Obwalden soll das ganze sehr viel einfacher und formloser vonstatten gehen. Ist doch schön, dass es ein Forum gibt, wo man auch solche Dinge erfährt ;-).

Beim Kantonalen Steueramt St. Gallen z. B. kann man weitere Informationen über die Verrechnungssteuer etc. finden. Allerdings ist auch hier keinen Hinweis, was man als B-Aufenthalter zu tun hätte, um die Steuern zurück zu erhalten, aufzutreiben. Da heisst es also am besten beim eigenen Steueramt anfragen ...

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