Quellensteuer


Allgemeines

Während die Schweizer ihre Steuern erst nach Ende eines Jahres bezahlen müssen, werden wir Ausländer (solange wir keine Aufenthaltsbewilligung C besitzen) direkt an der Quelle geschröpft, d. h. die sg. Quellensteuer (QST) wird direkt monatlich duch den Arbeitgeber vom Gehalt abgeführt.

Die (Quellen-) Steuererhebung erfolgt also nicht beim Arbeitnehmer als Empfänger der steuerbaren (Lohn-) Leistung, sondern beim Arbeitgeber als Schuldner der Leistung. Dieser muss die auf der (Lohn-) Leistung geschuldete Steuer direkt abziehen und der Steuerbehörde zuführen.

Eine "ordentlichen Veranlagung", d. h. also eine Steuererklärung muss allerdings - nachträglich - machen, wer über (in den meisten Kantonen wohl) 120.000,- CHF im Jahr verdient.

Zuständig für die Steuern und somit auch die Quellensteuer ist das jeweilige Kantonale Steueramt. Wie viele Dinge in der Schweiz ist somit auch die Quellensteuer von Kanton zu Kanton verschieden.

Eine Unmenge an Markblättern zu Quellensteuer gibt es beispielsweis auf der HP des Kantonalen Steueramtes St. Gallen. HIer findet man. u. a. das "Merkblatt über die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung" (pdf, ca. 90 kB). In anderen Kantonen werden die Regelungen wahrscheinlich ähnlich sein, weshalb man sich hier einen guten ersten Überblick über das System verschaffen kann.

Wer nach dieser Lektüre immer noch nicht "genug" hat, kann sich an die Quellen der zugrunde liegenden Gesetzestexte heranmachen. Das "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Vierter Teil: Quellensteuern für natürliche und juristische Personen" verspricht da z. B. reinstes Lesevergnügen ;-)

Zwar gibt es auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Möglichkeit, die Quellensteuersätze jedes Kantons direkt herunterzuladen, doch mit der Textdatei, die man nach Dekomprimieren der Datei erhält, kann man ohne passende Datenbank oder hinreichende Excel-Kenntnisse wohl kaum etwas anfangen.

Will man genauere Angaben darüber haben, wie hoch die Steuer für einen selber ist bzw. wie sie sich durch Hochzeit oder Kinder ändert, bleibt einem also nichts anderes übrig, als sich selber auf die Suche nach den gewünschten Informationen (für die persönliche Situation) zu begeben.

Ganz allgemeingültige Angaben lassen sich also kaum machen, aber wir können euch ein paar Tipps geben, die euch bei der Beschaffung weiterer Infos hoffentlich weiterhelfen werden ...

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Tipps zur Informationsbeschaffung

Zuständig für die Steuern und somit auch die Quellensteuer ist wie gesagt das jeweilige Kantonale Steueramt. Die Steuertarife (z. B. in Form von Tabellen) können über die jeweilige kantonale Steuerverwaltung bezogen werden. Die direkte Linkliste zu den Kantonalen Steuerverwaltungen/Verwaltungen hilft da weiter.

Dort findet man - wenn man Glück hat - direkt die gesuchten Angaben zur Quellensteuer. Falls nicht, kann man versuchen, über Email oder einem direkten Anruf beim Steueramt weitere Informationen zu erfragen. (Auch der Arbeitgeber sollte Informationen zur Quellensteuer haben, da er schliesslich verpflichtet ist, sie direkt vom Gehalt abzuführen.)

Etwas einfacher kann man es sich machen, wenn man ein paar Daten in den (seit März 08 neuen) Quellensteuerrechner von Comparis eintippt. Dort kann man auch gut verschiedene Kantone miteinander vergleichen.

Eine gelungene Seite mit beispielhaften Informationen zur Quellensteuer findet man beim Kanton Luzern. Hier lassen sich u. a. auch die Tarife in Tabellen (pdf-Format) abrufen. Auch wenn man nicht im Kanton Luzern arbeitet/arbeiten wird, bekommt man hier schon mal einen sehr guten Überblick über das (Quellen-) Steuer-System.

Mit den Suchbegriffen "Quellensteuer, Schweiz, Kanton" (oder ähnlich) lässt sich bei vielen Suchmaschinen einigesan Information finden. Versucht doch einfach mal selber euer Glück, z. B. bei google.ch, search.ch oder einer Metasuchmaschine wie nettz.de ...

Viel Erfolg bei der Suche!

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